
Eine Bank versendet gem. den AGB Geld und sonstige Werte nach bestem Ermessen versichert oder unversichert auf Gefahr des Bankkunde n. Mangels besonderer Vereinbarung wird sie die Versendungsart unter Berücksichtigung der Interesse n des Kunden festlegen. Scheck s, Lastschrift en, Einzugsquittung en, Wechsel und nicht bezahlte Einzugspapiere jeg.....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/versendungsart-von-werten/versendu
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